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Ein 22-jähriger Brite hatte in verschiedene Xbox-Konsolen Mod-Chips eingebaut, dann die Festplatte vergrössert und rund 80 Spiele darauf installiert. Nun wollte er diese Xbox-Systeme für 380 Pfund verkaufen. Laut dem EU-Copyright-Gesetz ist es verboten, den Kopierschutz von Hardware zu umgehen - und darunter fallen nunmal auch Mod-Chips. Ausserdem ist Modding auch verboten, wenn dies nur geschieht, um Import-Spiele zu spielen. Dies gilt nicht nur für Händler sondern auch für Endverbraucher.
Nun hat dieser Brite den Urteilsspruch nicht für das Kopieren der Spiele bekommen sondern wirklich aufgrund des Moddings: 140 Stunden gemeinnützige Arbeit und 750 Pfund Gerichtskosten. Das Urteil ist das erste seiner Art und rechtskräftig.
"Ein großer Meilenstein der Kampagne gegen Softwarepiraterie" jubelte nach dem Urteilsspruch Michael Rawlison von der ELPSA.
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