25.11.08

In Aschaffenburg ist ein 32-jähriger Mann wegen unerlaubten Besitzes und Vervielfältigung von insgesamt 74 Computerspielen sowie 27 Computerprogrammen verurteilt worden.

Die Strafe, die das Amtsgericht Würzburg verhängt hat, beträgt eine Geldstrafe in Höhe seines halben Jahresnettoeinkommens oder ersatzweise 200 Tage Haft. Außerdem verlangte der Richter, dass der Hauptrechner des Angeklagten, sein Notebook und zahlreiche andere Datenträger eingezogen werden.

Während einer Hausdurchsuchung Anfang des Jahres beschlagnahmte die Kriminalpolizei die Computer. Diese gaben sie an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., kurz GVU, für eine Untersuchung weiter, wodurch ein volles Downloadverzeichnis des Filesharingprogramms eMule festgestellt werden konnte. Daraufhin stellte die GVU Strafanzeige.

(/tzü)

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