von Thomas Stuchlik (Samstag, 21.02.2015 - 09:00 Uhr)
Verbannt, verboten, indiziert. Viele Spiele erscheinen nie in ihrer ursprünglichen Form in Deutschland. Hier findet ihr Beispiele, was hierzulande alles der Schere zum Opfer fällt.
Die meisten Dinge besitzen einen Gegenpol: Feuer und Wasser, Winter und Sommer, Gewalt und Jugendschutz. Letzterer soll verhindern, dass unpassende Inhalte in Kinderhände geraten. Eine grundsätzlich gute Idee, die in der Praxis teils funktioniert, teils über das Ziel hinausschießt. Schließlich erscheinen einige Spiele in Deutschland auch für Volljährige in geschnittener Form und auch Erwachsenen wird der Zugang zu unzensierten Inhalten zumindest erschwert.
Als Organ des Jugendschutzes fungiert bei Computer- und Videospielen die USK (kurz für: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) in Berlin. Die Behörde vergibt auch die inzwischen verbindlichen Alterseinstufungen, die auf fast jeder in Deutschland erhältlichen Spielepackung prangen. Hersteller reichen bei der USK ihre Spiele ein und diese klassifiziert sie. In einigen Fällen ist für die USK der Spielinhalt (meist in Sachen Gewalt) so dargetellt, dass sie in die Zuständigkeit der BPjM (Bundersprüfstelle für jugendgefährdende Medien) fällt, die es indizieren kann. Das bedeutet Werbeverbote und damit Umsatzeinbußen. Um das zu vermeiden, kürzen viele Entwickler ihr Spiel freiwillig und streichen beispielsweise Zwischensequenzen oder reduzieren das Bildschirmblut. Das Skurrile daran: Selbst Spiele mit einer "Ab 18"-Einstufung sind davon betroffen.
In der ersten Episode unserer Serie "Schnitte in Videospielen" beleuchten wir deshalb für euch zwölf Spiele und Serien, die es in Sachen virtueller Gewalt gekürzt in Deutschland gibt. Verpasst übrigens auch nicht die kommenden Folgen zum Thema gekürzte Spielmechaniken, Verfassungswidriges, Kurioses und natürlich Sex!
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